Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mit Hilfe wissenschaftlich anerkannter Verfahren. Sie kann bei Problemen, wie z.B. Störungen der Gedanken, der Emotionen, des Erlebens und Verhaltens helfen. Auch bei psychosomatischen Leiden kann sie wirksam sein. Psychosomatik meint, dass die Psyche einen schädigenden Einfluss auf den Körper (Soma) hat.

Die Gründe für die Entstehung einer psychischen Erkrankung sind meist durch viele Faktoren bedingt. Das bedeutet, dass biologische, soziale und psychische Faktoren eine Rolle spielen. Jeder Mensch wird in seinem Leben vor verschiedene Herausforderungen und Probleme gestellt, die er zu bewerkstelligen hat. Oftmals können diese Probleme alleine oder mit Hilfe von Freunden oder Angehörigen bewältigt werden. Manchmal entsteht jedoch eine so starke Beeinträchtigung oder Überforderung, dass professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden sollte, ähnlich wie bei einer körperlichen Erkrankung.

Die Methoden der Psychotherapie beinhalten u.a. Gespräche, Übungen, Rollenspiele oder Entspannungsmethoden. Eine medikamentöse Therapie mit Psychopharmaka kann unter Umständen und je nach Fall in Erwägung gezogen werden, muss aber durch einen Facharzt für Psychiatrie oder den Hausarzt verordnet und begleitet werden. Eine Kombination von Psychotherapie und Psychopharmaka kann sehr effektiv sein.

Seit 1999 gibt es das Psychotherapeutengesetz, in dem geregelt wird wer die Bezeichnung Psychotherapeut tragen darf. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist rechtlich geschützt und darf nur nach mehrjähriger Weiterbildung und nach erfolgreich erlangter Approbation getragen werden. Voraussetzung für die Weiterbildung ist ein abgeschlossenes Studium (u.a. Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin).

In der Psychotherapie gibt es verschiedene Behandlungsverfahren und Methoden, derzeit werden drei Behandlungsverfahren als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.

Die Verhaltenstherapie ist ein in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich belegtes Behandlungsverfahren der Psychotherapie. Die Verhaltenstherapie basiert auf Lerntheorien, die in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts ihren Ursprung haben. Grundannahme ist, dass psychische Erkrankungen durch Lernprozesse entstehen und daher auch wieder verlernt oder umgelernt werden können. Jedes Verhalten, jeder Gedanke und jede Emotion ist Teil einer Lernerfahrung und somit ist es möglich diese auch wieder zu „verlernen“. Bei der Verhaltenstherapie geht es um das Denken, das Fühlen, das Verhalten und körperliche Reaktionen eines Menschen. Unsere Gedanken beeinflussen unsere Emotionen und unser Verhalten und andersrum. Geht es uns psychisch schlecht, so hat das Auswirkungen auf unseren Körper. In der Verhaltenstherapie geht es um die Veränderung aktueller dysfunktionaler Verhaltens- und Denkweisen, so dass neue Lernerfahrungen (neue Fertigkeiten, funktionalere Gedanken, funktionalere Gefühle, funktionalere Körperreaktionen) geschafft werden können, um psychische Symptome abzuschwächen. Der Patient lernt sich selbst besser kennen und lernt seine Schwierigkeiten besser zu verstehen und zu steuern (Hilfe zur Selbsthilfe).

In der Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen gibt es viele evaluierte Behandlungsmanuale, die sich entweder auf Störungen (z.B. Depressionen, Ängste) oder auf Fertigkeiten (z.B. selbstsicheres Verhalten, soziale Kompetenzen) spezialisieren. Dennoch geht es immer um die Individualität eines Menschen, so dass die Behandlung individuell angepasst wird. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kommen kreative Methoden, spielerische Interventionen, Arbeitsblätter, Bilderbücher, Verhaltensexperimente und Rollenspiele zum Einsatz. Der Einbezug von Bezugspersonen ist bei jüngeren Kindern, aber auch Jugendlichen ein zentrales Element.

       

Wann kann Psychotherapie sinnvoll sein?

  • Schrei-, Schlaf- und Fütterprobleme bei Säuglingen
  • Entwicklungsverzögerungen, z.B. bei der Sauberkeitsentwicklung
  • Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Lernprobleme
  • Motorische Unruhe und Hyperaktivität
  • Impulsivität, Probleme bei der Selbstregulation
  • Aggressives, oppositionelles oder verweigerndes Verhalten
  • Delinquentes Verhalten, wie z.B. Stehlen oder Schule schwänzen
  • Rückzug, Kontakt- und Beziehungsstörungen (zu Eltern, Freunden oder anderen Personen)
  • Traurigkeit oder gedrückte Stimmung, Antriebsschwierigkeiten
  • Selbstwertprobleme
  • Selbstverletzendes Verhalten und Suizidgedanken
  • Angst und Anspannung
  • Deutlicher Gewichtsverlust in kurzer Zeit, ohne körperliche Ursache
  • Schwierigkeiten in der Sexualität
  • Tics
  • Wiederkehrende, aufdrängende Gedanken
  • Schlafprobleme
  • Körperliche Beschwerden (z.B. Bauchschmerzen) ohne organischen Befund
  • Belastende und traumatische Erlebnisse
  • Suchterkrankungen
  • Sucht
       

Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie?

Kontaktaufnahme

Gerne können Sie telefonisch einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit mir vereinbaren. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit ihr Anliegen und Ihre Fragen zu klären und wir werden gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin die eGK (Versichertenkarte) mit, eine Überweisung ist nicht notwendig. Falls Sie bereits Vorbefunde, Testergebnisse oder Abschlussberichte von Fachkollegen (Psychotherapeuten, Psychiater, Ergotherapeuten, Logopäden) oder Kliniken haben, bringen Sie diese gerne schon zum ersten Termin mit.

Abklärung des Behandlungsbedarf

Im weiteren Verlauf wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie oder eine andere Empfehlung angezeigt ist. Dabei wird mit Ihnen zusammen ein geeignetes Versorgungsangebot erörtert und ausgewählt. Sofern eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, informiere ich Sie gerne über die unterschiedlichen Verfahren, Anwendungsformen und den Ablauf. Falls keine Psychotherapie indiziert ist, wird bei Bedarf über Alternativen informiert.

Diagnostik

Um die Problematik genau erfassen zu können, findet eine umfangreiche Diagnostik der Symptomatik statt. Dazu werden die Beschwerden, Probleme und Schwierigkeiten umfassend analysiert. Wichtig ist dabei insbesondere auch die individuelle Krankheits- und Lebensgeschichte, um mögliche Ursachen und Zusammenhänge erkennen zu können. Es findet eine Testdiagnostik mit aktuellen standardisierten Testverfahren statt, gegebenenfalls werden auch Leistungs- und Entwicklungstests durchgeführt. Außerdem findet in dieser Phase das gegenseitige Kennenlernen statt, die Beziehungsebene zwischen Patient und Therapeut ist eine wichtige Behandlungsvoraussetzung für den Therapieerfolg.

Therapie

Entscheiden sich alle Beteiligten für eine Psychotherapie, so wird ein Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt. Nach der Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie, der Behandlungsplan richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und den gemeinsam entwickelten Zielen. In der Regel findet eine Therapiesitzung pro Woche zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt statt. Es wird zwischen Einzel- und Gruppentherapie unterschieden. Eine Einzeltherapiestunde dauert 50 Minuten eine Gruppentherapiestunde dauert 100 Minuten. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 24 Therapiesitzungen plus 6 Stunden mit Bezugspersonen, eine Langzeittherapie etwa 60 Stunden plus 15 Stunden mit den Bezugspersonen. Darüber hinaus sind Verlängerungen möglich. Ein Zeitraum von einem bis anderthalb Jahren, ggf. auch länger sollte für eine umfassende Therapie eingeplant werden, da eine Psychotherapie Zeit benötigt. Die Dauer der gesamten Behandlung ist abhängig vom individuellen Bedarf. Welches das richtige Therapieangebot für Sie ist, werden wir zu Beginn besprechen. Es ist auch möglich, dass einzelne Sitzungen zusammen mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen stattfinden. Zusätzlich finden in regelmäßigen Abständen Elterngespräche statt, diese sind für die Behandlung von großer Bedeutung.  

Kooperation

Oftmals ist für die Behandlung auch der Einbezug von weiteren Fachkollegen, Lehrern, Erziehern oder anderen pädagogischen Einrichtungen wichtig. Außerdem kann es sinnvoll sein sich weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. in Form eines Erziehungsbeistandes oder einer sozialpädagogischen Familienhilfe zu suchen. Hierbei werde ich Sie gerne unterstützen. Da mir Ihre Daten sehr wichtig sind und ich diese jederzeit vertraulich behandeln werde, findet ein Austausch mit genannten Personen nur mit Ihrem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis durch die Entbindung meiner Schweigepflicht statt.

       

Wer übernimmt die Kosten?

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Behandlung wird im Regelfall von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Ich verfüge über eine Kassenzulassung, so dass Sie zunächst nur die egK (Versichertenkarte) mitbringen müssen. Weitere Formalitäten werden beim ersten Termin besprochen.

Private Krankenversicherung, Beihilfe und Selbstzahler

Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Allerdings gibt es hier keine einheitlichen Regelungen, ob und in welchem Umfang die Behandlung übernommen wird, hängt von Ihrem Vertrag ab. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung und klären Sie die Modalitäten. Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen verfügen meist über eigene Antragsformulare, die Sie vorab anfordern können. Möchten Sie die Kosten selbst übernehmen, so ist dies selbstverständlich möglich. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse. Die für Sie entstehenden Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ausfallhonorar

Die Praxis ist eine reine Bestellpraxis, was bedeutet, dass Termine fest vereinbart werden und keine Termine parallel vergeben werden. Die Krankenkassen oder Beihilfestellen übernehmen nur die Kosten für tatsächlich erbrachte Leistungen. Daher erlaube ich mir, für nicht wahrgenommene oder nicht fristgerecht abgesagte Termine (innerhalb von 48 Stunden vor einem Termin) ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar zu erheben. Dieses ist unabhängig vom Grund der Verhinderung.

Lea Finke, M.A.
Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapeutin
Alle Kassen und Privat
Termine nach Vereinbarung

Haupstr. 35, 90547 Stein
Tel.: +49 (0)911 25547947
Fax: +49 (0)911 25547948